Entscheidungen der Kommissionen
KVG. Sofortmassnahmen
11.11.2009 Die SGK-S hat die Dringlichkeitsklausel, die BR und NR beschlossen hatten, gestrichen, mit der Begründung, keine der von der Kommission beschlossenen Massnahmen erfordere die Dringlichkeitsklausel. Stattdessen hat die SGK-S weitergehenden Sparmassnahmen zugestimmt, die in 2-3 Jahren wirken sollen. So will sie über den Selbstbehalt sparen und diesen für die Versicherten in der Regel auf 20% anheben. Nur noch Versicherte, die sich einem Managed-Care-Modell oder einem Hausarzt-Modell anschliessen, sollen wie bisher 10% zahlen. Der NR hatte beschossen, die 20% nur von den Versicherten verlangen, die ohne vorgängige Hausarztkonsultation direkt zum Spezialisten gehen. Einen stärkeren Einfluss als der NR wünscht die SGK-S auch auf die Medikamentenpreise. Der Vertriebszuschlag auf den Fabrikabgabepreisen soll von heute 12% auf noch 8% sinken. Abgelehnt wurde der Antrag, die Fabrikpreise linear um 3% zu kürzen sowie der Antrag von BR und NR, im Jahr 2010 200 Mio. Franken für die Prämienverbilligung einzusetzen. Schliesslich wurden diverse Anträge abgelehnt, mit denen die Antragssteller die Versicherten stärker zur Kasse bitten wollten, wie ein Selbstbehalt auf allen Medikamentenkäufen oder die allgemeine Erhöhung der Franchisen.
Totalrevision der Postgesetzgebung
10.11.2009 Die KVF-S will die Zustellung von Tages- und Wochenzeitungen durch die Post nicht zusätzlich verbilligen. Sie hält an dem schon heute gültigen Modell zur indirekten Presseförderung fest, will es aber zeitlich unbeschränkt weiterführen. Die KVF-S hat das Postorganisationsgesetz in der Gesamtabstimmung einstimmig und das Postgesetz mit 8 gegen 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. Beide Vorlagen, das Postgesetz und Postorganisationsgesetz, sollen in der Wintersession vom SR beraten werden.
4. AVIG-Revision
28.10.2009 Die WAK-N hat sich mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Erhöhung des Beitragssatzes auf 2,2% ausgesprochen. Mit 15 zu 10 Stimmen stimmt sie zudem einer zeitlich beschränkten Erhöhung des Beitragssatzes auf 2,3% und der Einführung eines Solidaritätsprozents auf hohen Einkommen zu, welche zur Entschuldung des Ausgleichsfonds der ALV erhoben werden sollen. Eine Minderheit fordert, dass im Rahmen der vorliegenden Revision weder Beitragserhöhungen noch ein Solidaritätsbeitrag beschlossen werden sollen. Sie argumentiert, dass der BR bei einem bestimmten Schuldenstand des Ausgleichsfonds der ALV aufgrund des so genannten Konjunkturartikels (90c) im gelten Recht ohnehin gezwungen sei, eine vorübergehende Beitragssatzerhöhung zu beschliessen. Die Mehrheit will jedoch die Verantwortung zur Sanierung der ALV nicht dem Bundesrat überlassen, sondern den Beitragssatz auf Gesetzesstufe so anpassen, dass das finanzielle Gleichgewicht nachhaltig garantiert werden kann. Mit 15 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung wird die Kompetenz des BR zur Beitragssatzerhöhung gemäss dem Konjunkturartikel so eingeschränkt, dass er den Satz auf max. 2,5% erhöhen kann. Die Erhöhung des Beitragssatzes und die Einführung eines Solidaritätsbeitrages auf der einen Seite und verschiedene Leistungskürzungen auf der anderen Seite führen dazu, dass sich in der Gesamtabstimmung keine Mehrheit mehr für die Vorlage findet und diese mit 7 zu 8 Stimmen bei 10 Enthaltungen abgelehnt wird. Dieser Entscheid entspricht gemäss Parlamentsgesetz einem Kommissionsantrag auf Nichteintreten.
Totalrevision der Postgesetzgebung
23.10.2009 Die KVF-S hat Eintreten auf die beiden Vorlagen Postgesetz und Postorganisationsgesetz beschlossen. In der Detailberatung hat sie wichtige Grundsatzentscheide beim Postgesetz gefällt: Mit 8 zu 4 Stimmen will sie einen Artikel ins Gesetz einfügen, wonach die Anbieterinnen von Postdiensten den diskriminierungsfreien, zeitgerechten und transparenten Zugang zu ihren Teilleistungen durch Vereinbarung regeln. Die Vereinbarungen sollen aber auf freiwilliger Basis zu Stande kommen. Mit 7 zu 5 Stimmen lehnt die KVF-S einen Antrag ab, der dem BR die Kompetenz geben wollte, für das Nachsenden und Umleiten von Postsendungen bei den Anbieterinnen die Gründung einer neutralen Organisation zu verlangen. Mit 7 zu 5 Stimmen hat die Kommission einem Antrag zugestimmt, der die Anbieterinnen dazu verpflichtet, Informationen über die Ökobilanz der Dienstleistungen und die Sozialverträglichkeit des Unternehmens zu veröffentlichen. Beim Kernthema der Vorlage, der Marktöffnung, folgt die KVF-S dem BR: Mit 11 zu 2 Stimmen lehnt sie eine gleichzeitige Öffnung des Marktes mit der Inkraftsetzung des Gesetzes ab. Mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung lehnt sie auch die unbefristete Beibehaltung des Restmonopols ab. Die Kommissionsmehrheit argumentiert, dass mit dieser schrittweisen Öffnung sowohl den Bedenken der Bevölkerung als auch den Entwicklungen in Europa Rechnung getragen werden kann.

