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Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge

Stand 1. Juli 2006

Der Bundesrat hat zwischen dem 1. Juli 2005 und dem 1. Juli 2006 auf Antrag der vertragschliessenden Parteien hin 21 Gesamtarbeitsverträge (GAV) auf Bundesebene allgemeinverbindlich erklärt. In derselben Zeitspanne hat das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) 26 kantonale Allgemeinverbindlicherklärungen genehmigt. Bei 18 Verfahren (5 Bund, 13 Kanton) wurden neu ausgehandelte Gesamtarbeitsverträge allgemeinverbindlich erklärt. Bei 29 Verfahren (16 Bund, 13 Kanton) handelte es sich um Verlängerungs-, Wiederinkraftsetzungsoder Änderungsbeschlüsse. Am Stichtag waren auf Bundesebene 28 und auf kantonaler Ebene 29 allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge in Kraft. Diesen GAV sind insgesamt 62931 Arbeitgeber und 458623 Arbeitnehmende (Bund) bzw. 6213 Arbeitgeber und 54826 Arbeitnehmende (Kanton) unterstellt. Die bedeutendsten allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge sind der L-GAV für das Gastgewerbe sowie der LMV und der GAV FAR im Bauhauptgewerbe. Sie allein betreffen rund 33300 Arbeitgeber und 290600 Arbeitnehmende.

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Verena Conti
Verena Conti
Ressort Arbeitsbeziehungen, Leistungsbereich Arbeitsbedingungen, Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), Bern



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