Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge
Stand 1. Juli 2008
Der Bundesrat hat zwischen dem 1.Juli 2007 und dem 1.Juli 2008 auf Antrag der vertragschliessenden Parteien hin 34 Gesamtarbeitsverträge (GAV) auf Bundesebene allgemeinverbindlich erklärt. In derselben Zeitspanne hat das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) 19 kantonale Allgemeinverbindlicherklärungen genehmigt. Bei 6 Verfahren (2 Bund, 4 Kanton) wurden neu ausgehandelte GAV allgemeinverbindlich erklärt. Bei 29 Verfahren (24 Bund, 5 Kanton) handelte es sich um Verlängerungs-, Wiederinkraftsetzungsoder Änderungsbeschlüsse. Am Stichtag waren auf Bundesebene 29 und auf kantonaler Ebene 37 allgemeinverbindlich erklärte GAV in Kraft. Diesen sind insgesamt 66497 Arbeitgeber und 492577 Arbeitnehmende (Bund) bzw. 8164 Arbeitgeber und 73132 Arbeitnehmende (Kanton) unterstellt. Die bedeutendsten allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge sind der L-GAV für das Gastgewerbe sowie der GAV FAR im Bauhauptgewerbe. Sie allein betreffen rund 35668 Arbeitgeber und 303665 Arbeitnehmende.


